Bei der Entscheidung für deine Selbstständigkeit gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du tätig sein kannst und welche Anforderungen dabei zu beachten sind. Es gibt klare Kriterien, die festlegen, ob du freiberuflich arbeiten kannst oder ob du ein Gewerbe anmelden musst. Hier erfährst du alles Wichtige zu diesem Thema
Die Unterscheidung zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit ist wichtig, da spezielle Regelungen für freie Berufe gelten. Wenn du als Freiberufler arbeiten möchtest, musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Voraussetzungen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich keine Rolle spielt im Gegensatz zu Gewerbetreibenden. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit formlos dem Finanzamt mitteilen.
Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du mit deinem Business als Freiberufler oder gewerblich tätig bist. Diese Klärung sollte am besten mit deinem zuständigen Finanzamt erfolgen. Dabei geht es nicht um eine förmliche Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt sein.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich oder gewerblich eingestuft werden müssen. Hierbei kann die Konsultation eines Sachverständigen im Zweifelsfall hilfreich sein. Eine solche Begutachtung wird beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein entscheidendes Merkmal zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend handelst, ist es nicht erforderlich, ein Gewerbe anzumelden. Dies gilt insbesondere, wenn auch andere Arbeitskräfte freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit muss sich nicht nur auf einen Teilbereich, sondern auf die gesamte Tätigkeit erstrecken. Du handelst leitend, wenn du nicht nur die Durchführung, sondern auch die Organisation bestimmst. Zudem gehört dazu, grundlegende Fragen zu überwachen und Entscheidungen zu treffen, die sich an festgelegten Grundsätzen orientieren. Du handelst leitend, wenn du die volle Verantwortung trägst, auch für jeden einzelnen Auftrag.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierzu kannst du deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, konsultieren.
Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.
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